Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines/Urheberrecht
Die Auftragserteilung gilt als Annerkennung unserer Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen aus unserem Hause, und zwar auch für zukünftige Lieferungen und Leistungen. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, es sei denn, diese werden von uns ausdrücklich anerkannt. Ohne ausdrücklichen schriftlichen Hinweis des Kunden gehen wir davon aus, dass dieser im Besitz des Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechtes ist. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür allein und ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, sowie bei uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.

2. Lieferung
Alle uns in Auftrag gegebenen Arbeiten werden in einer einwandfreien Fachqualität möglichst kurzfristig ausgeführt. Lieferzeitenabsprachen stellen aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten der Verzögerung bei Ausführung von Facharbeiten grundsätzlich keine Fixtermin-Vereinbarung dar .Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldeter Maschinenstillstand oder Stromausfall verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Uns gestellte Fixtermine erkennen wir aus diesen Gründen nicht an, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich und schriftlich als Fixtermine bestätigen. Ein evtl. Anspruch auf Schadensersatz aus Lieferverzögerungen besteht nur im Rahmen von Ziffer 6 dieser Geschäftsbedingung. Soweit es nicht für den Kunden unzumutbar ist, sind Teillieferungen zulässig.

3. Versand
Sendungen werden von uns sorgfältig verpackt, so dass bei normaler Behandlung durch den Transportträger eine Beschädigung ausgeschlossen ist. Alle Transportschäden, wie gänzlicher oder teilweiser Verlust, Bruch, Diebstahl oder sonstige Beschädigungen aller Art müssen dem Spediteur unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Der abliefernde Spediteur muss also unverzüglich nach Ablieferung im Besitz der Schadensmeldung sein, andernfalls gelten die Schäden als nach Ablieferung entstanden. Der Kunde verpflichtet sich, die Schadensmeldung in der oben genannten Frist bei dem ablieferndem Spediteur zu erstatten, oder sich auf den Versandpapieren den Schaden bestätigen zu lassen. Von der Schadensmeldung ist uns eine Abschrift zu erteilen.
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden, auch wenn die Versandkosten von uns getragen werden oder die Versendung durch eigene Angestellte erfolgt.
Die Rücksendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden. Porto, Versandkosten jeglicher Art sowie Verpackung gehen zu Lasten des Kunden.

4. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren geht erst nach vollständiger Bezahlung aller unserer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung über, bei Scheck- und Wechselzahlung erst nach Einlösung und bei dem sog. Scheck-Wechsel-Verfahren erst nach Einlösung des Wechsels durch den Käufer. Wird die Ware durch den Kunden veräußert, so steht uns der Anspruch auf die Gegenleistung zu. Zu diesem Zweck tritt uns der Kunde schon jetzt seine Ansprüche gegen den Dritten auf die Gegenleistung mit sämtlichen Nebenrechten ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Übersteigen die insoweit abgetretenen Forderungen unsere Gesamtforderungen um mehr als 20%, so verpflichten wir uns auf Verlangen unseres Kunden - nach unserer Wahl - gestellte Sicherheiten freizugeben. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen seine Abnehmer zu benennen.
Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung unserer Ware ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Steht der Forderungsabtretung ein Abtretungsverbot des Dritten entgegen, so ist der Kunde nicht berechtigt, über das Vorbehaltungsgut zu verfügen. Letzteres gilt auch, wenn er sich uns gegenüber im Zahlungsverzug befindet, oder wenn von ihm ausgestellte Schecks oder Wechsel protestiert werden. Das gesetzliche Werksvertragspfandrecht kann wegen aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung geltend gemacht werden.

5. Beanstandungen
Bei Vollkaufleuten gilt 377 HGB, der Kunde muß also insbesondere die Ware unverzüglich nach Ablieferung untersuchen und einen eventuellen Mangel unverzüglich anzeigen. In allen anderen Fällen ist bei offen zutagetretenden Mängel eine Rüge nur innerhalb einer Woche zulässig.
Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche, zum Auftrag gehörende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, andernfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrügen nicht gewährleistet. Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate und werden durch Beschnitt kleiner. Wünscht der Kunde ein exaktes Format, muß dies bei der Auftragsvergabe ausdrücklich vereinbart werden, andernfalls ist eine Beanstandung nicht zulässig. Macht der Kunde bei Reproduktion, Wiedergabe oder Vervielfältigung keine konkrete Angabe über Farbe, Helligkeit oder Kontrast, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach billigem Ermessen.
Unsere Geräte entsprechen dem neuesten Stand der Technik und werden ständig gewartet. Farbveränderungen bei Sonderfarben, Leuchtfarben oder Pastelltönen sind unvermeidlich.
Testdrucke zum Erzielen bestmöglicher Qualität können auf Wunsch angedruckt werden. Andrucke werden gesondert berechnet. Technisch bedingte Farbveränderungen können nicht reklamiert werden.

6. Haftung und Schadenersatz
Die uns überlassenen Gegenstände, Filme, Originale und Arbeitsunterlagen werden mit größter Sorgfalt behandelt. Befinden sich darunter wertvolle Stücke (z.B. Kunstwerke etc.), So muß der Auftraggeber ausdrücklich darauf hinweisen und diese Gegenstände auf unser Verlangen gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichern. Bei Verlust Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl, Feuer, Wassereinbruch etc. haften wir sofern uns unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur bis zu der Höhe, wie eine von uns eventuell abgeschlossenen Feuer-, Einbruchs- und Leitungswasser-Schadenversicherung Zahlung leistet. Wir leisten für die von uns gelieferten oder hergestellten Erzeugnisse nach unserer Wahl Gewähr nur durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung insbesondere Neuherstellung. Dem Kunden bleibt aber bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung vorbehalten, die Vergütung herabzusetzen oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Schadensersatz - aus welchen Rechtsgrund auch immer - ist uns gegenüber und auch gegenüber unserer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung zur Last. Bei Kaschierungen und Laminierungen von gelieferten Originalen und Materialien übernehmen wir keine Haftung. Ist der Kunde Vollkaufmann, so wird in allen Fällen, in denen wir Schadenersatz zu leisten haben, nur der unmittelbare Schaden ersetzt.

7. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen werden nach der am Tage des Auftragseingangs gültigen Preisliste erstellt, wenn kein anderer Preis ausdrücklich vereinbart wurde. Die in unserer Preisliste aufgeführten Preise verstehen sich netto pro Stück/Einheit zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere Rechnungen sind innerhalb 14 Tage rein netto zu begleichen. Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen oder Lieferungen nur Zug um Zug gegen Barzahlung oder mit Nachnahme vorzunehmen. Wir behalten uns die Ablehnung von Wechsel ausdrücklich vor. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Wechselspesen werden gesondert in Rechnung gestellt und sind sofort nach Rechnungserhalt fällig. Nach Ablauf von 14 Tagen nach Rechnungsstellung berechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe der von uns zu zahlenden Bankzinsen, mindestens jedoch 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, wobei dem Kunden vorbehalten bleibt, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich niedrigere Zinsen angefallen sind. Der Kunde verzichtet auf die Aufrechnung von bestrittenen oder nicht rechtskräftige festgestellten Forderungen, und auf die Zurückbehaltung von Zahlungen, soweit diese nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Warenwert unter EUR 150,- muß Bar beglichen werden.

Erfüllungsort und Gerichtstand
Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen rechts oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen, so wird für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und unserem Kunden als Erfüllungsort und Gerichtsstand München vereinbart. München ist auch dann Gerichtsstand , wenn der Kunde vor Vertragsschluss keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.