Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines/Urheberrecht
Die Auftragserteilung gilt als Annerkennung unserer Geschäftsbedingungen.
Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen aus unserem
Hause, und zwar auch für zukünftige Lieferungen und Leistungen.
Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit
widersprochen, es sei denn, diese werden von uns ausdrücklich anerkannt.
Ohne ausdrücklichen schriftlichen Hinweis des Kunden gehen wir davon aus,
dass dieser im Besitz des Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechtes ist.
Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des
Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet
der Kunde hierfür allein und ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen
Dritter freizustellen, sowie bei uns anfallende notwendige
Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.
2. Lieferung
Alle uns in Auftrag gegebenen Arbeiten werden in einer einwandfreien
Fachqualität möglichst kurzfristig ausgeführt. Lieferzeitenabsprachen
stellen aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten der Verzögerung bei
Ausführung von Facharbeiten grundsätzlich keine Fixtermin-Vereinbarung
dar .Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldeter
Maschinenstillstand oder Stromausfall verlängern die Lieferzeit um die
Dauer der Behinderung. Uns gestellte Fixtermine erkennen wir aus diesen
Gründen nicht an, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich und
schriftlich als Fixtermine bestätigen. Ein evtl. Anspruch auf
Schadensersatz aus Lieferverzögerungen besteht nur im Rahmen von
Ziffer 6 dieser Geschäftsbedingung. Soweit es nicht für den Kunden
unzumutbar ist, sind Teillieferungen zulässig.
3. Versand
Sendungen werden von uns sorgfältig verpackt, so dass bei normaler Behandlung durch den
Transportträger eine Beschädigung ausgeschlossen ist. Alle Transportschäden,
wie gänzlicher oder teilweiser Verlust, Bruch, Diebstahl oder sonstige
Beschädigungen aller Art müssen dem Spediteur unverzüglich schriftlich
mitgeteilt werden. Der abliefernde Spediteur muss also unverzüglich nach Ablieferung
im Besitz der Schadensmeldung sein, andernfalls gelten die Schäden als nach
Ablieferung entstanden. Der Kunde verpflichtet sich, die Schadensmeldung in der
oben genannten Frist bei dem ablieferndem Spediteur zu erstatten, oder sich auf
den Versandpapieren den Schaden bestätigen zu lassen. Von der Schadensmeldung
ist uns eine Abschrift zu erteilen.
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden, auch wenn die Versandkosten von uns getragen werden oder die
Versendung durch eigene Angestellte erfolgt.
Die Rücksendung der vom
Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen wird mit gewöhnlicher Post
vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht.
Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten
des Kunden. Porto, Versandkosten jeglicher Art sowie Verpackung gehen zu Lasten
des Kunden.
4. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen
erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren
geht erst nach vollständiger Bezahlung aller unserer Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung über, bei Scheck- und Wechselzahlung erst nach Einlösung
und bei dem sog. Scheck-Wechsel-Verfahren erst nach Einlösung des Wechsels
durch den Käufer. Wird die Ware durch den Kunden veräußert, so steht uns der
Anspruch auf die Gegenleistung zu. Zu diesem Zweck tritt uns der Kunde schon
jetzt seine Ansprüche gegen den Dritten auf die Gegenleistung mit sämtlichen
Nebenrechten ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Übersteigen die
insoweit abgetretenen Forderungen unsere Gesamtforderungen um mehr als 20%, so
verpflichten wir uns auf Verlangen unseres Kunden - nach unserer Wahl -
gestellte Sicherheiten freizugeben. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf
Verlangen seine Abnehmer zu benennen.
Zur Weiterveräußerung und
Weiterverwendung unserer Ware ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr berechtigt. Steht der Forderungsabtretung ein Abtretungsverbot
des Dritten entgegen, so ist der Kunde
nicht berechtigt, über das Vorbehaltungsgut zu verfügen. Letzteres gilt auch,
wenn er sich uns gegenüber im
Zahlungsverzug befindet, oder wenn von ihm ausgestellte Schecks oder Wechsel
protestiert werden. Das gesetzliche Werksvertragspfandrecht kann wegen aller
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung geltend gemacht werden.
5. Beanstandungen
Bei Vollkaufleuten gilt 377 HGB, der Kunde
muß also insbesondere die Ware unverzüglich nach Ablieferung untersuchen und
einen eventuellen Mangel unverzüglich anzeigen. In allen anderen Fällen ist bei
offen zutagetretenden Mängel eine Rüge nur innerhalb einer Woche zulässig.
Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche, zum Auftrag gehörende Unterlagen zur
Verfügung gestellt werden, andernfalls ist eine sofortige Prüfung und
Bearbeitung der Mängelrügen nicht gewährleistet. Die angegebenen Formate sind
Arbeitsformate und werden durch Beschnitt kleiner. Wünscht der Kunde ein
exaktes Format, muß dies bei der Auftragsvergabe ausdrücklich vereinbart werden,
andernfalls ist eine Beanstandung nicht zulässig. Macht der Kunde bei Reproduktion,
Wiedergabe oder Vervielfältigung keine konkrete Angabe über Farbe, Helligkeit oder
Kontrast, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach billigem Ermessen.
Unsere Geräte entsprechen dem neuesten Stand der Technik und werden ständig gewartet.
Farbveränderungen bei Sonderfarben, Leuchtfarben oder Pastelltönen sind
unvermeidlich.
Testdrucke zum Erzielen bestmöglicher Qualität können auf Wunsch angedruckt werden.
Andrucke werden gesondert berechnet. Technisch bedingte Farbveränderungen
können nicht reklamiert werden.
6. Haftung und Schadenersatz
Die uns überlassenen Gegenstände, Filme, Originale und Arbeitsunterlagen werden mit
größter Sorgfalt behandelt. Befinden sich darunter wertvolle Stücke (z.B.
Kunstwerke etc.), So muß der Auftraggeber ausdrücklich darauf hinweisen und
diese Gegenstände auf unser Verlangen gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl
versichern. Bei Verlust Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl, Feuer,
Wassereinbruch etc. haften wir sofern uns unseren Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt,
nur bis zu der Höhe, wie eine von uns eventuell abgeschlossenen Feuer-,
Einbruchs- und Leitungswasser-Schadenversicherung Zahlung leistet. Wir leisten
für die von uns gelieferten oder hergestellten Erzeugnisse nach unserer Wahl
Gewähr nur durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung insbesondere
Neuherstellung. Dem Kunden bleibt aber bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder
der Ersatzlieferung vorbehalten, die Vergütung herabzusetzen oder die
Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Schadensersatz - aus welchen
Rechtsgrund auch immer - ist uns gegenüber und auch gegenüber unserer
Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, uns, unseren gesetzlichen
Vertretern oder Erfüllungsgehilfen liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige
Vertragsverletzung zur Last. Bei Kaschierungen und Laminierungen von gelieferten
Originalen und Materialien übernehmen wir keine Haftung. Ist der Kunde Vollkaufmann,
so wird in allen Fällen, in denen wir Schadenersatz zu leisten haben, nur der
unmittelbare Schaden ersetzt.
7. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen werden nach der am Tage des Auftragseingangs gültigen Preisliste
erstellt, wenn kein anderer Preis ausdrücklich vereinbart wurde. Die in unserer
Preisliste aufgeführten Preise verstehen sich netto pro Stück/Einheit zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere Rechnungen sind innerhalb 14 Tage rein
netto zu begleichen. Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung eine angemessene
Anzahlung zu verlangen oder Lieferungen nur Zug um Zug gegen Barzahlung oder mit
Nachnahme vorzunehmen. Wir behalten uns die Ablehnung von Wechsel ausdrücklich vor.
Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Wechselspesen
werden gesondert in Rechnung gestellt und sind sofort nach Rechnungserhalt fällig.
Nach Ablauf von 14 Tagen nach Rechnungsstellung berechnen wir Fälligkeitszinsen
in Höhe der von uns zu zahlenden Bankzinsen, mindestens jedoch 3% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, wobei dem Kunden vorbehalten bleibt,
nachzuweisen, dass keine oder wesentlich niedrigere Zinsen angefallen sind. Der
Kunde verzichtet auf die Aufrechnung von bestrittenen oder nicht rechtskräftige
festgestellten Forderungen, und auf die Zurückbehaltung von Zahlungen, soweit
diese nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Warenwert unter EUR 150,-
muß Bar beglichen werden.
Erfüllungsort und Gerichtstand
Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen rechts oder öffentlich
- rechtliches Sondervermögen, so wird für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns
und unserem Kunden als Erfüllungsort und Gerichtsstand München vereinbart.
München ist auch dann Gerichtsstand , wenn der Kunde vor Vertragsschluss keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist.